Nachteilsausgleich bei LRS: ein Ratgeber für Eltern
Ein Nachteilsausgleich ermöglicht es einem Kind mit Legasthenie, zu zeigen, was es weiß, ohne dass Lesen und Rechtschreibung im Weg stehen. Er wirkt am besten zusammen mit guter Leseförderung, nicht an ihrer Stelle. Hier steht, was Sie beantragen können und wie.
Aktualisiert
Kurz gesagt
Welche Hilfen bekommen Schüler mit Legasthenie in Deutschland?
Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie können in Deutschland einen Nachteilsausgleich erhalten, etwa mehr Zeit bei Klassenarbeiten, vorgelesene Aufgaben, Arbeitsblätter in größerer Schrift, weniger Abschreiben von der Tafel oder das Arbeiten am Computer. Manche Bundesländer erlauben zusätzlich Notenschutz, zum Beispiel dass die Rechtschreibung nicht oder weniger gewichtet bewertet wird. Welche Maßnahmen möglich sind und welche Nachweise nötig sind, regelt jedes Bundesland selbst. Ein Nachteilsausgleich lehrt nicht lesen; die meisten Kinder mit Legasthenie brauchen ihn zusammen mit systematischer Leseförderung.
- Ein Nachteilsausgleich verändert die Bedingungen, unter denen gelernt und geprüft wird, nicht die Anforderungen.
- Notenschutz weicht von den allgemeinen Bewertungsregeln ab, etwa indem die Rechtschreibung nicht bewertet wird.
- Die Regeln für Nachteilsausgleich und Notenschutz legen in Deutschland die Bundesländer fest.
- Förderung, etwa systematisches Üben der Buchstabe-Laut-Beziehungen, baut die Lesefähigkeiten selbst auf.
Was ein Nachteilsausgleich bei LRS ist
Ein Nachteilsausgleich verändert, wie ein Kind Informationen aufnimmt oder zeigt, was es weiß, ohne die Anforderungen zu senken. Mehr Zeit bei einer Sachkundearbeit macht den Stoff nicht leichter; sie verhindert, dass langsames Lesen verdeckt, was das Kind verstanden hat.
Legasthenie ist eine lebenslange Schwierigkeit, Wörter genau und flüssig zu lesen und zu schreiben. Auch mit gutem Unterricht bleiben viele Kinder langsamere Leser und unsicherere Rechtschreiber als ihre Mitschüler. Ein Nachteilsausgleich sorgt dafür, dass dieser Abstand sie nicht davon abhält, in Sachkunde, Geschichte oder Mathematik auf ihrem Niveau zu lernen.
Notenschutz ist etwas anderes: Hier wird von den allgemeinen Bewertungsregeln abgewichen, zum Beispiel indem die Rechtschreibleistung nicht bewertet oder schriftliche Leistungen in Fremdsprachen geringer gewichtet werden. Notenschutz ist manchmal nötig, aber für die meisten Kinder mit Legasthenie ist das Ziel der volle Zugang zum Stoff ihrer Klassenstufe, und der Nachteilsausgleich leistet dabei die Hauptarbeit.1,2
Typische Maßnahmen im Nachteilsausgleich bei LRS
Welche Maßnahmen passen, hängt vom Profil und Alter des Kindes ab. Zwei beliebte Ideen fehlen bewusst: Studien fanden keinen Lesevorteil durch spezielle Legasthenie-Schriften, und eine systematische Übersichtsarbeit fand keine guten Belege für Farbfolien. Ein größerer Buchstabenabstand ließ in einer Studie manche Kinder mit Legasthenie schneller lesen, deshalb stehen gut gesetzte Arbeitsblätter auf der Liste.
Diese Maßnahmen werden bei Legasthenie am häufigsten empfohlen oder in den Regelungen der Länder genannt.3,4,5,6
- Mehr Zeit bei Klassenarbeiten, Tests und zeitgebundenen Aufgaben, bei Bedarf in einem ruhigen separaten Raum.
- Aufgaben werden von einer Lehrkraft vorgelesen, oder das Kind nutzt Vorlesesoftware bei Arbeiten und im Unterricht.
- Hörbücher oder aufgenommene Texte neben dem gedruckten Buch, damit das Leseniveau nicht begrenzt, was das Kind verstehen kann.
- Weniger Abschreiben von der Tafel: stattdessen ausgedruckte Tafelbilder, Fotos der Tafel oder geteilte Folien.
- Mündliche Antworten, Tonaufnahmen oder Spracherkennung als Alternative zu langen handschriftlichen Texten.
- Arbeiten am Laptop oder Tablet mit Rechtschreibprüfung statt mit der Hand.
- Inhalt und Ideen getrennt von der Rechtschreibung bewerten (je nach Bundesland als Notenschutz geregelt).
- Kein unangekündigtes lautes Vorlesen in der Klasse; die Möglichkeit, Texte vorher anzusehen.
- Arbeitsanweisungen in kurzen Schritten, schriftlich und mündlich.
- Klare, übersichtliche Arbeitsblätter in gut lesbarer Schrift und Größe, mit großzügigem Abstand.
Nachteilsausgleich bei LRS nach Schwierigkeit
Oft hilft es, bei dem anzusetzen, was Ihrem Kind schwerfällt, statt bei einer Liste. Die Tabelle ordnet häufigen Schwierigkeiten passende Maßnahmen zu.
| Was schwerfällt | Maßnahmen, nach denen Sie fragen können |
|---|---|
| Texte der Klassenstufe rechtzeitig lesen | Hörbücher, Vorlesesoftware, Texte vorab, mehr Zeit |
| Aufgabenstellungen in Klassenarbeiten lesen | Vorgelesene Aufgaben, Vorlesesoftware, mehr Zeit, ein separater Raum |
| Rechtschreibung | Rechtschreibprüfung, Bewertung des Inhalts getrennt von der Rechtschreibung, Wortlisten für wichtige Fachbegriffe |
| Abschreiben von der Tafel | Ausgedruckte Tafelbilder, geteilte Folien, Fotos der Tafel |
| Lange Antworten schreiben | Mündliche oder aufgenommene Antworten, Spracherkennung, Tippen, mehr Zeit |
| Mündliche Anweisungen behalten | Schriftliche Arbeitsschritte, Checklisten, Anweisungen einzeln wiederholt |
| Vokabeln in Fremdsprachen, besonders Englisch | Mündliche Leistungsnachweise, mehr Zeit, eher mündliches als schriftliches Üben |
| Selbstvertrauen und Angst | Kein überraschendes Vorlesen, eine feste Ansprechperson, Rückmeldung zu Anstrengung und Inhalt |
Nachteilsausgleich und LRS-Förderung: warum es beides braucht
Ein Nachteilsausgleich hilft einem Kind, eine Leseschwierigkeit zu umgehen. Förderung arbeitet an der Schwierigkeit selbst. Ein Kind, das nur einen Nachteilsausgleich bekommt, hält vielleicht in Sachkunde mit, wird aber nie ein flüssigerer Leser; ein Kind, das nur Förderung bekommt, liest vielleicht besser, fällt aber in allen anderen Fächern zurück. Die meisten Kinder mit Legasthenie brauchen beides gleichzeitig.
Die stärksten Belege für Förderung gibt es für den systematischen Unterricht der Buchstabe-Laut-Beziehungen: ausdrückliches, geordnetes Lernen, welche Buchstaben welche Laute darstellen, und das Zusammenschleifen von Lauten zu Wörtern. In einer Metaanalyse kontrollierter Studien mit leseschwachen Kindern und Jugendlichen war das der einzige Ansatz mit statistisch signifikanter Wirkung. Kurze, regelmäßige Einheiten mit verteilter Wiederholung sorgen dafür, dass das Geübte hängen bleibt. Programme unter dem Namen Orton-Gillingham zeigten in einer Metaanalyse keine statistisch signifikante Wirkung auf grundlegende Fähigkeiten; fragen Sie deshalb, was ein Förderkurs tatsächlich übt, nicht, wie er heißt.
Zu Hause passen ein paar Minuten täglich mit lautgetreuen Wörtern gut zur schulischen Förderung, etwa kurze Wörter wie „Oma“, „Sofa“ oder „Limo“ für Leseanfänger und etwas später Wörter mit „sch“, „ei“ oder „au“. Ideen dafür finden Sie in unseren LRS-Übungen.7,8,9
Nachteilsausgleich und Notenschutz bei LRS: was die Länder regeln
In Deutschland ist Schule Ländersache. Die Kultusministerkonferenz hat gemeinsame Grundsätze zur Förderung von Kindern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben formuliert; die genauen Regeln stehen aber in Erlassen, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften der einzelnen Bundesländer. Deshalb unterscheiden sich die Bezeichnungen, die möglichen Maßnahmen und die verlangten Nachweise von Land zu Land.
Gemeinsam ist den meisten Regelungen die Unterscheidung zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz. Ein Nachteilsausgleich verändert die Bedingungen, etwa mehr Zeit oder technische Hilfsmittel, während die Leistung nach den normalen Maßstäben bewertet wird; er wird in der Regel nicht im Zeugnis vermerkt. Notenschutz weicht von den Bewertungsmaßstäben ab, etwa indem die Rechtschreibung nicht bewertet wird, und wird in vielen Ländern im Zeugnis vermerkt. Manche Länder knüpfen Notenschutz an eine festgestellte Lese-Rechtschreib-Störung, während bei einer vorübergehenden Lese-Rechtschreib-Schwäche vor allem Förderung vorgesehen ist.
Über den Nachteilsausgleich entscheidet meist die Schule, oft die Klassen- oder Lehrerkonferenz oder die Schulleitung, häufig auf Antrag der Eltern. Viele Schulen halten die vereinbarten Maßnahmen schriftlich fest, zum Beispiel in einem Förderplan, und überprüfen sie regelmäßig. Auch bei Abschlussprüfungen ist ein Nachteilsausgleich grundsätzlich möglich, dafür gelten oft eigene Fristen. In Österreich und der Schweiz gibt es vergleichbare, aber eigene Regelungen.
Die aktuelle Regelung Ihres Bundeslandes finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums; Schule, schulpsychologische Beratungsstellen und Legasthenie-Verbände helfen bei Fragen weiter.
Nachteilsausgleich für LRS bei der Schule beantragen
Beginnen Sie mit der Klassenlehrkraft und stellen Sie Ihren Antrag dann schriftlich bei der Schulleitung oder der für LRS zuständigen Lehrkraft. Beschreiben Sie, was Sie zu Hause beobachten, legen Sie vorhandene Befunde oder Gutachten bei und fragen Sie, was der Schule aufgefallen ist. Beispiele aus Heften und Diktaten helfen im ersten Gespräch.
Werden Sie konkret. Statt allgemein um Hilfe beim Lesen zu bitten, fragen Sie, ob Ihrem Kind Aufgaben vorgelesen werden können, ob es ausgedruckte Tafelbilder statt Abschreiben bekommt und ob es für Lektüren Hörbücher nutzen darf. Fragen Sie, wie jede Maßnahme umgesetzt wird, wer dafür sorgt, dass sie in jedem Fach gilt, und wann Sie sie gemeinsam überprüfen.
Bewahren Sie Kopien von E-Mails, Berichten und Vereinbarungen auf, und fragen Sie Ihr Kind, was funktioniert und was nicht. Ältere Kinder können an Gesprächen teilnehmen und lernen, selbst um Unterstützung zu bitten, eine Fähigkeit, die sie in Ausbildung, Studium und Beruf brauchen.
Wenn Sie zuerst verstehen möchten, wie eine Legasthenie festgestellt wird, lesen Sie unseren Ratgeber zur Legasthenie-Diagnose.






